ERSTGESPRÄCH: 60 Euro/ 50 Minuten

Psychologische Beratung:  100 Euro / 60 Minuten

Psychologische Behandlung: 100 Euro / 60 Minuten (Kostenzuschüsse belaufen sich von ÖGK auf 33,17 €, bei der BVAEB auf 46,60 € und bei der SVS auf 45 pro Behandlung, d.h. diese Beträge werden von den jeweiligen Krankenkassen rückerstattet) – Voraussetzungen: Diagnosestellung und ärztliche Untersuchung

Kinesiologische Sitzung:  100 Euro / 60 Minuten

 ACHTUNG: bei sehr vielen Zusatzversicherungen werden bis zu 80% einer Leistungseinheit refundiert!

(Burnout)-Diagnostik-Package (3 Termine): 280 Euro

  1. Anamnesegespräch, Ziele, Interventionen – Dauer ca. 50 Minuten
  2. Erhebung des Ist-Zustandes mittels Kurzdiagnostik, Evaluierung eines evtl. Burnouts mittels 2 Fragebögen und Ausstellung eines Befundes, falls benötigt – Dauer ca. 60 Minuten
  3. Beratungsgespräch ODER kinesiologische Sitzung (Klient entscheidet), Interventionen (Umsetzungen für den Alltag), Zusammenfassung – Dauer ca. 75 Minuten

ACHTUNG – Honorar steuerlich absetzen: Die Kosten mancher Leistungsarten können bei der Einkommenssteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, ebenso bei Zusatzversicherungen.

Vertragspartnerin SVS: Ich bin Vertragspartnerin der SVS – somit können Sie gerne den “Gesundheitshunderter” für meine Leistungen (z.B. das Burnout-Diagnostik-Package) beantragen. Voraussetzung ist, dass 150 Euro investiert werden, danach kann der Gesundheitshunderter eingelöst werden:

https://www.port41.at/artikel/sva-versichert-es-gibt-100-euro-foerderung-fuer-fitness–gesundheit

Wie lange dauert die Beratung / die Behandlung?

…so kurz wie möglich und so lange wie nötig. Es kann sein, dass die Intervalle zwischen den einzelnen Einheiten relativ kurz gehalten werden oder auch länger – dies entscheidet der Klient. Die Folge-Termine werden gemeinsam am Ende einer Einheit vereinbart.

Schweigepflicht

Als klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich aufgrund der Ethikrichtlinie für meine Berufsgruppe und des Psychologengesetzes der Schweigepflicht.

Absageregelung

Gebuchte Beratungen müssen bitte bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, so muss ich die Sitzung leider zum vollen Stundensatz verrechnen – dies gilt ausnahmslos für alle Gründe von Absagen.

Kontaktieren Sie mich jetzt!

Scheuen Sie sich nicht vor einer ersten Kontaktaufnahme. Ich bin gerne bereit, in einem ersten Gespräch alle Ihre Fragen bezüglich einer Beratung zu beantworten.