HONORAR

ERSTGESPRÄCH: 70 Euro / 50 Minuten

Psychologische Beratung / Behandlung / Kinesiologische Sitzung:  110 Euro / 60 Minuten

(Kostenzuschüsse: ÖGK: 33,17 Euro, BVAEB: 48,80 Euro, SVS: 45 Euro pro Behandlung, d.h. diese Beträge werden von den jeweiligen Krankenkassen rückerstattet – Voraussetzungen: Diagnosestellung durch mich und ärztliche Untersuchung)

 ACHTUNG: bei sehr vielen Zusatzversicherungen werden bis zu 80% einer Leistungseinheit refundiert!

(Burnout) – Package (3 Termine): 300 Euro

  1. Anamnesegespräch, Ziele, Interventionen – Dauer ca. 60 Minuten
  2. Erhebung des Ist-Zustandes / Evaluierung eines evtl. bevorstehenden Burnouts mittels 2 Fragebögen und Ausstellung eines Befundes, falls benötigt – Dauer ca. 60 Minuten
  3. Beratungsgespräch ODER kinesiologische Sitzung (Klient entscheidet), Interventionen (Umsetzungen für den Alltag), Zusammenfassung – Dauer ca. 60 Minuten

Hypnosesitzung / Behandlung (Package von 3 Terminen, a’ jeweils ca. 90 Minuten): 160 + 150 + 150 Euro

Hypnose ist eine Kurzzeitanwendung. Viele Problemstellungen sind in 3 Sitzungen lösbar, daher wird ein Paket angeboten, da dies so für den Einzelnen am effizientesten ist.  Bei manchen Problemstellungen dauert die Behandlung auch länger. Eine Folgesitzung / Einzelsitzung kostet 160 Euro.

Vertragspartnerin SVS: Ich bin Vertragspartnerin der SVS – somit können Sie gerne den “Gesundheitshunderter” für meine Leistungen (z.B. das Burnout-Diagnostik-Package) beantragen. Voraussetzung ist, dass 150 Euro investiert werden, danach kann der Gesundheitshunderter eingelöst werden.

Wie lange dauert die Beratung / die Behandlung?

…so kurz wie möglich und so lange wie nötig. Es kann sein, dass die Intervalle zwischen den einzelnen Einheiten relativ kurz gehalten werden oder auch länger – dies entscheidet der Klient. Die Folge-Termine werden gemeinsam am Ende einer Einheit vereinbart.

Schweigepflicht

Als klinische- und Gesundheitspsychologin unterliege ich aufgrund der Ethikrichtlinie für meine Berufsgruppe und des Psychologengesetzes der Schweigepflicht.

Absageregelung

Gebuchte Beratungen müssen bitte bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Geschieht eine Absage nicht oder nicht zeitgerecht, so muss ich die Sitzung leider zum vollen Stundensatz verrechnen – dies gilt ausnahmslos für alle Gründe von Absagen.

Kontaktieren Sie mich jetzt!

Scheuen Sie sich nicht vor einer ersten Kontaktaufnahme. Ich bin gerne bereit, in einem ersten Gespräch alle Ihre Fragen bezüglich einer Beratung zu beantworten.